NOVON GMBH
Gesellschaft zur Vermarktung innovativer Produktionsverfahren GMBH
Baumgasse 42
1030 Wien
Austria
UID: 44232308
Firmenbuchnummer: 166424t
Allgemein Geschäftsbedingungen der Firma NOVON GmbH
1. Allgemeines:
Für alle Vertragsbedingungen zwischen der Firma NOVON GmbH (sowie deren
Rechtsnachfolger) einerseits und deren Kunden (sowie deren Rechtsnachfolger)
andererseits gelten ausschließlich die nachstehenden Bestimmungen. Diese
gelten durch die Warenübernahme als vom Käufer im vollen Umfange angenom-men.
Etwaige von unseren Bedingungen abweichende Bezugs- oder Zahlungsbe-dingungen
sind für uns nicht rechtsverbindlich. Mündliche Nebenabreden gelten
nicht; von dieser Vertragsbestimmung (daß mündliche Nebenabreden nicht
gelten) kann mündlich nicht abgegangen werden.
2. Angebote und Preise:
Die Berechnung von Warenlieferungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung
gültigen Preisen. Die Preise verstehen sich, soferne nichts anderes vereinbart ist,
für Lieferung ab unseren Betriebsstätten bzw. Außenlagern; Abholungs- und
Versendungskosten von dort ab gehen zu Lasten des Käufers.
Preisnachlässe welcher Art immer (also auch Rabatte) sind daran gebunden, daß
unsere Zahlungsfristen vollinhaltlich eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall
sein, sind wir ohne weiteres berechtigt, den gewährten Preisnachlaß wieder
rückgängig zu machen; dies insbesonders im Falle von Insolvenzverfahren.
Etwaige Sonderzahlungskonditionen sind nur aufgrund einer separaten schriftli-chen
Vereinbarung gültig, vorausgesetzt, daß der Käufer eine bestimmte Um-satzhöhe
pro Jahr bei unserer Firma erreicht und seine Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber einhält.
3. Lieferfristen:
Diese sind in keinem Fall Fixfristen. Für deren genaue Einhaltung werden wir uns
bemühen, übernehmen aber keine Gewähr. Wir sind berechtigt, ohne Verpflich-tung
zum Schadenersatz von unsere Lieferverpflichtung zurückzutreten, wenn
uns die Einhaltung der Lieferfristen nicht möglich ist.
4. Versand:
Mit der Übergabe an die Post, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller
über. Lieferungen gelten im Zweifel als unbeschädigt übergeben. Transportrisiko
für Beschädigungen und Verzögerungen trägt der Käufer; über dessen schriftli-chen
Wunsch ist die Transportversicherung zu den üblichen Bedingungen
möglich.
Die Verpackung, der Weg und die Art des Versandes werden, soweit nicht anders
vereinbart, von uns bestimmt.
5. Gewährleistung:
Mängel müssen unter deren genauer Angabe unverzüglich, spätestens aber
innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware uns mittels eingeschriebenen Briefes
angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht anerkannt werden.
Rücksendungen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht vorgenommen
werden; erfolgen Rücksendungen dennoch, so sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, entweder auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware neuerlich zu
versenden oder 2 Monate auf Kosten und Gefahr des Käufers bei uns zu lagern,
um sodann ohne Gutschriftserteilung an den Käufer über die Ware selbst zu
disponieren. Innerhalb der 2 Monate kann der Käufer die Ware wieder abberu-fen.
Ansprüche auf Wandlung und Schadenersatz sind ausgeschlossen; einem
Anspruch auf Preisminderung können wir dadurch begegnen, daß wir nach
vorheriger Rücksendung der angeblich mangelhaften Ware eine entsprechende
Ersatzlieferung vornehmen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung
des Kaufpreises.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Muster,
Farbe, Beschaffenheit usw. sind vorbehalten. Bei Anfertigung von Sonderwün-schen
hinsichtlich der Farbtöne können Reklamationen nicht berücksichtigt
werden.
6. Retourware:
Bei Retourgabe selbstgewählter Ware, welche unserer Zustimmung bedarf, wird
dem Käufer eine Stornogebühr von 10% des Warenwertes berechnet. Die
Gutschrift für Retourware kann gegen Angabe von Rechnungsdaten (Rechnungs-nummer,
Datum und Betrag) erfolgen.
7. Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns (Vertreter haben keine Inkassovollmacht)
spesenfrei für den Empfänger zu leisten und gelten mit dem Werktag als erfolgt,
welcher der Valutierung der Gutschrift auf einem unserer Konti folgt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb 30 Tagen netto
zur Zahlung fällig. Grundsätzlich behalten wir uns aber vor, ohne Abgabe von
Gründen, gegen Vorauskassa oder gegen Nachnahme zu liefern. Erstlieferungen
erfolgen ausschließlich gegen Nachnahme.
Eingehende Zahlungen werden in folgender Reihenfolge verbucht: außergericht-liche
Eintreibungskosten, gerichtliche Eintreibungskosten, Zinsen, Kapital, wobei
wir uns eine andere Widmung ausdrücklich vorbehalten. Sind mehrere Rechnun-gen
offen, so ist zunächst die jeweils älteste Rechnung abzudecken.
Sind andere Zahlungskonditionen vereinbart, so ist jedenfalls unabhängig davon
die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer binnen 30 Tagen ab Rechnungsda-tum
fällig; sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden, so ist die Zahlungsver-einbarung
hinfällig und die Gesamtsumme sofort ohne Nachlaß zur Zahlung
fällig.
Wenn objektive Umstände eine Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflich-tung
indizieren, sind wir berechtigt auch im Falle von Zahlungsvereinbarungen,
die Forderung sofort fällig zu stellen sowie die Hereinnahme von Wechseln
abzulehnen oder trotz später fälliger Wechsel sofortige Zahlung zu verlangen.
Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung und werden
nur unter diesem Vorbehalt gutgeschrieben.
Bei Zielüberschreitungen verpflichtet sich der Käufer, Zinsen in Höhe von
mindestens 2% über dem Zinssatz zu bezahlen, welche wir als Höchstsatz an
unsere eigene Bank zu zahlen haben, mindestens jedoch 12% p.a. Zahlungsver-zug
des Käufers nimmt diesem das Recht, Erfüllung laufender Lieferverträge zu
verlangen.
Bei Sonderanfertigungen ist die Hälfte des Auftragswertes einschließlich Umsatz-steuer
sofort nach Auftragserteilung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug sind alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der
Eintreibung sowie Inkassospesen zu ersetzen; ebenso Kosten von Exzindie-rungsklagen,
Einstellungen wegen Dritteigentums, Forderungsanmeldungen und
andere nicht vom Gericht bestimmte Kosten. Außerdem sind wir bei Zahlungsver-zug,
insbesonders bei gerichtlicher Geltendmachung berechtigt, die aufgelaufe-nen
Zinsen dem Kapital zuzuschlagen, sodaß sich dadurch der Gesamtkapitalbe-trag
erhöht.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bzw.
bis zum Ablauf etwaiger Scheck- und Wechselobligos unser Eigentum.
Der Käufer ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wert-minderungen
zu schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer und Einbruch-Diebstahl
ausreichend zu versichern.
Er kann über sie nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen und darf sie
weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Wird die Ware gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir sofort mittels Ein-schreibebriefes
gegen Rückschein zu benachrichtigen, auch ist der Vollzugsbe-amte
und der Pfandgläubiger, der die Pfändung oder Beschlagnahme veranlaßt
hat, sofort von unserem erweiterten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Im Falle der Weiterveräußerung der uns noch nicht bezahlten Waren geht die
Forderung des Käufers an den Dritten mit ihrer Entstehung auf uns über, ohne
daß es zusätzlich noch eines besonderen Übertragungsaktes bedürfte. Auf unser
Verlangen hat der Käufer jederzeit eine genaue Aufstellung der auf uns überge-gangenen
Forderungen einzusenden und seine Kunden von der an uns erfolgten
Abtretung zu verständigen. Wir haben das Recht, diese Forderungen im eigenen
Namen einzuziehen und uns aus den eingehenden Beträgen bis zur Abdeckung
der noch offenen Gesamtforderung zu befriedigen.
Die Rücknahme von Waren zufolge Eigentumsvorbehaltes läßt unsere ursprüngli-che
Kaufpreisforderung samt Nebenkosten in voller Höhe bestehen, jedoch wird
diese reduziert um den geschätzten Wert der rückgenommenen Ware, maximal
jedoch um die Hälfte.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch im Falle der Weiterveräußerung auf
den hiefür erzielten Erlös, und zwar selbst dann, wenn es zu keiner Forderungs-abtretung
zu unseren Gunsten kommen sollte. Der gesamte Erlös bleibt selbst
dann unser Eigentum, wenn eine Vermengung mit den übrigen Geldmitteln
unseres Kunden mittlerweile eingetreten ist.
Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes im Insolvenzfall bedarf es
nicht einer vorhergehenden Rücktrittserklärung.
9. Gegenforderungen:
Es wird vereinbart, daß der Käufer nicht berechtigt ist, gegen unsere Forderun-gen
mit behaupteten Forderungen seinerseits aufzurechnen, und zwar weder
außergerichtlich noch gerichtlich.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Fälle, auch
für Scheck- und Wechselklagen, ist Wien.
11. Geltung:
Diese Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für weitere
Abschlüsse, ohne daß auf diese Bedingungen im Einzelfalle ausdrücklich Bezug
genommen zu werden braucht.
12. Zusatz für Export-Aufträge:
Unsere Angebote werden in österreichischen Schillingen abgegeben. Bei fremden
Währungen ist die Umrechnung so vorzunehmen, daß bei einer bankmäßigen
Abrechnung inklusive sämtlicher Bankspesen sich der uns zustehende Schillingbe-trag
als Erlös ergibt.
Bei Reklamationen, die von uns nicht beurteilt werden können, ist eine urkundli-che
Bestätigung eines Vertreters der österreichischen Bundesregierung bzw. der
Außenstelle der österreichischen Handelskammer erforderlich.
Reklamationen für Transportschäden, Diebstahl etc. erkennen wir nicht an.
Exportaufträge werden "Kassa gegen Dokumente", gegen "Vorauskasse" oder
"unwiderrufliches Akkreditiv" ausgeführt.
Eventuelle Streitfälle unterliegen dem österreichischen Recht.
13. Sonstiges:
Bekanntgegebene Preise beinhalten im Zweifel nicht allfällige an urheberrechtli-che
Verwertungsgesellschaften zu bezahlende Lizenzen bzw Abgaben für unbe-spielte
Datenträger (CDR, DAT etc) oder etwaige Geräteabgaben. Sollten
einzelne Teile dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchen
Grund auch immer ungültig sein, so gelten gleichwohl die übrigen Bestimmungen
der Bedingungen.
Gemäß Datenschutzgesetz werden jene Daten, die zur Abwicklung der Geschäfte
notwendig sind, gespeichert und gesichert.